Änderung der Hauptsatzung – Einführung hybrider Sitzungen

Ganz so harmonisch und reibungslos, wie es die GN in der gestrigen Ausgabe geschildert hat, ist der TOP Ö9 in der Kreistagssitzung nicht über die Bühne gegangen.

Auch wenn sich CDU und SPD hinter den Kulissen bzw. in der Sitzung geeinigt haben, gab es noch einen scheinbar nicht erwähnenswerten Redebeitrag der IPG, der allerdings nicht so konform mit den Ausführungen der SPD bzw. CDU war.

Die IPG hat sich bei der Abstimmung schlussendlich enthalten, da sie die hybriden Sitzungen nicht grundsätzlich ablehnt, aber den Ergänzungen und die Art und Weise der Meinungsfindung der SPD nicht zustimmen konnte.

Hier zur Info der gesamte Redebeitrag der IPG zum TOP Ö9 – Hauptsatzung-Einführung hybrider Sitzungen

Heute beraten wir zum zweiten Mal darüber, wie wir als Kreistag in der Zukunft miteinander arbeiten und kommunizieren möchten.
Die IPG hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir keine großen Freunde von hybriden Sitzungen sind. Aber wir sind auch nicht strikt dagegen und der Meinung, dass wir es einfach einmal ausprobieren müssen.

Wir beraten heute zum zweiten Mal, weil die SPD unter der Wortführung von Gerd Will eine Ergänzung zum §6a der Hauptsatzung erzwingen will, die die IPG so nicht mittragen wird. Sollte diese Ergänzung Teil der Satzung werden, lehnen wir diese Beschlussvorlage kategorisch ab!

Und wir lehnen sie ab, weil diese Erweiterung der SPD eine eklatante Missachtung unserer freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit in der Kommunalpolitik ist. In den Jahren meiner Mitarbeit hier im Kreistag ist es einige Male vorgekommen, dass ich nicht an einer Sitzung teilnehmen konnte.
Ich habe in der Regel vorher in der Verwaltung angerufen und gebeten, mein Fehlen zu entschuldigen.                                  Nie habe ich dabei die Frage gestellt bekommen, warum ich nicht zur Sitzung erscheine. Das hätte ich mir auch verbeten! Warum soll ich dieses nun für die Teilnahme per Video tun müssen?

Auch ob und wer, aus welchen Gründen auch immer, an der Sitzung durch Zuschaltung per Video teilnehmen möchte, hat dieses nicht grundsätzlich 3Tage vorher schriftlich anzukündigen.
In der Einladung der Verwaltung ist ein Link vermerkt. Wer kommt, der kommt und wer sich aus der Ferne beteiligen will, schaltet sich per Video dazu.
Der Rest fehlt entschuldigt oder unentschuldigt.
Die interne Koordination gehört in die Hände der einzelnen Fraktionen!
Das kann nicht die Aufgabe der Verwaltung sein!
Bei den präsenten Sitzungen funktioniert das doch auch!

Entweder ermöglichen wir diese Möglichkeit der Teilnahme gleichberechtigt zur körperlichen Präsenz im Sitzungssaal oder wir lassen es gleich ganz bleiben.

Wir machen diese Tätigkeit hier alle freiwillig. Viele neben ihren Beruf. Wir opfern unsere Freizeit bzw. integrieren die notwendigen Zeiten in unseren Arbeitsalltag. Wenn wir dann einmal keine Vertretung haben oder wir das persönliche Erscheinen nicht einrichten können, dann ist das halt so. Punkt.

Soviel zum Antrag der SPD.

Weiterhin habe ich einmal etwas mit Zahlen gespielt. – Das dürfte Herrn Hilbers als ehemaligen Finanzminister sicherlich interessieren.

Der Kreistag besteht aus 51 stimmberechtigten Mitgliedern.

2/3 von 51 sind genau 34.

1/3 von 51 sind somit exakt 17.

Die Fraktion der SPD besteht aus 16 Mitgliedern……..

Laut meinen unverbindlichen Erfahrungen aus dem Mathematikunterricht sind 16 Stimmen etwas weniger als 1/3 von 51.

Herr Hilbers – Sie hätten also Ihre 2/3 Mehrheit, wenn Sie sich im Vorfeld nur etwas mehr angestrengt hätten.                      Aber Sie sind es sowas von gewohnt im Kreistag immer die stimmliche Hoheit zu haben (wenn zurzeit auch nur durch die Unterstützung der Grünen), dass Sie es gar nicht mehr in Erwägung ziehen, sich einmal durch Gespräche ihre Mehrheiten zu erarbeiten.

Also Herr Hilbers. – Warum haben Sie uns im Vorfeld nicht einfach mal gefragt?

Sie wussten doch, dass Gerd Will bezüglich der hybriden Sitzung negativ eingestellt war und seinen Willen durchsetzen wollte. Diese unnötigen politischen Spielchen und das Pokern um eine 2/3 Mehrheit waren doch vorhersehbar.

Ich spreche hier nur für die IPG – aber ich habe bisher bei den kleineren Fraktionen keine signifikante Ablehnung der Möglichkeit von hybriden Sitzungen vernommen.

Da befinden also zwei bockige alte Landespolitiker darüber, wie wir Bürgervertreter des Landkreises in Zukunft zusammenarbeiten sollen.

Wir beraten hier nicht über wichtige politische Entscheidungen oder über Vorgänge, die unmittelbar die Bürger des Landkreises betreffen.
Wir beraten hier über ein internes Verfahren!
Wir entscheiden darüber, wie wir zukünftig unsere Arbeit in der Kommunalpolitik organisieren.                                                Davon sind alle Mitglieder des Kreistages, so wie sie von den Wählern als Bürgervertreter in den Kreistag gewählt worden sind, betroffen und diese haben gemeinsam darüber zu befinden.

Deshalb wünsche ich mir, dass der Fraktionszwang der Parteien für diese Vorlage einmal aufgehoben wird, damit jeder nach seiner Auffassung abstimmen kann.

Da es diesen Fraktionszwang ja nach wiederholter Aussage der Fraktionsvorsitzenden aus SPD und CDU noch nie gegeben hat und ich es allen Kreistagsmitgliedern etwas leichter machen möchte, beantrage ich hiermit eine geheime Abstimmung über diese Vorlage. Insbesondere über die Ergänzungen der SPD, wenn diese zur Abstimmung steht.

IPG im Juni 2024